Dipl.-Ing. (FH) Udo Beul
Ingenieurbüro Rödel & Beul
Malstatter Markt 9
66115 Saarbrücken
Tel 0681-41620600
Fax 0681-41620609

 




Weiterführende Links

Infos der Deutschen Energieagentur (dena)

Infos dena-Gütesiegel

Infos CO2online.de

Interne Links

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ENERGIEAUSWEIS für  Wohn-  und  Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

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 Der Verbrauchs-Energieausweis

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Bandtacho (Beispiel)

    Wichtige Infos und Wissenswertes rund um den verbrauchsorientierten Energieausweis

      Die wichtigsten Fakten im Kurzüberblick:

    • Der Energieausweis allgemein beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Angaben sollen dem Vergleich mit typischen anderen Gebäuden dienen und liefern Anhaltspunkte zur Grobeinschätzung der künftigen Energiekosten einer Wohnung oder des Hauses.
      Der Energieverbrauch wird in kWh pro Jahr angegeben und bezogen auf 1 m² Gebäude-Nutzfläche.
      Künftigen Mietern oder Käufern dienen diese Informationen u.a. ihrer Miet- oder Kaufentscheidung  für die sparsamste Immobilie angesichts immer weiter steigender Energiekosten.

    • Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der Heiz- bzw. Brennstoffkostenabrechnungen, erstellt. Hierbei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes mindestens der letzten drei Jahre als Mittelwert zugrunde gelegt. Witterungseinflüsse werden hierbei auf ein durchschnittliches, langfristiges Klima mittels sog. Klimafaktoren korrigiert.
      Die Gebäudebewertung im Verbrauchsausweis ist abhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner.

    • Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist nicht uneingeschränkt für alle Gebäude ausstellbar:

    • Der Verbrauchs-Energieausweis ist ausstellbar für:
      • Nicht-Wohngebäude  und  Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten.
      • Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, wenn Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde.
      • ältere Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977, wenn sie bereits das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen oder dahingehend saniert / modernisiert wurden.
      • alle anderen Wohngebäude benötigen den Bedarfs-Energieausweis  [ mehr Infos . . . ]

    • Der Energieausweis ist Pflicht für Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden und muss bereits bei einer Immobilienbesichtigung vorgelegt werden.

    • 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstelldatum

    • Aussteller muss Ausstellberechtigung nach §21 EnEV besitzen

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